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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tells Bells Festival

Allgemeine Bestimmungen

Das „Tells Bells Festival“ ist eine Veranstaltung von Villmar Kult e.V. , im Folgenden der Veranstalter genannt.

Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Im Fall von höherer Gewalt (z.B. starkes Unwetter) behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei Gefahr für Leib und Leben der Besucher, Künstler, Helfer etc. das Programm zu unterbrechen oder bei behördlicher Anordnung das Restprogramm komplett abzusagen. Dies erfolgt aufgrund höherer Gewalt ohne Rückerstattungsanspruch auf das Eintrittsgeld.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Hör- oder Gesundheitsschäden ab und haftet hierfür nur, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Die Absperrungen an der Bühne und den Lautsprecherboxen sind zu beachten. Ein Gehörschutz wird allgemein dringend empfohlen und ist an den Bonkassen erhältlich.

Auf dem Festivalgelände werden durch den Veranstalter und dessen Beauftragte Fotografien und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Tells Bells Festival“ erstellt. Der Besucher stimmt der unentgeltlichen Verwendung des Bild- und Videomaterials im Zusammenhang mit seinem eigenen Bildnis zu. Die Verwertung der Bilder erfolgt ausschließlich im Zusammenhang und der Vermarktung des Tells Bells Festivals. Eine Veröffentlichung erfolgt auf allen Medien, insbesondere durch die digitale Verbreitung von Bild- und Videomaterial über das Internet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.

Für den Einlass gelten auf dem gesamten Festival- und Campinggelände die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

 

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.

Musikprogramm

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

Ton- und Filmaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen sind grundsätzlich untersagt. Lediglich Pocket- und Handykameras für den privaten Gebrauch sind geduldet.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.
Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

Vorverkaufsstellen

Der Kartenvorverkauf findet ausschließlich über unsere offiziellen Vorverkaufsstellen statt. (zu finden unter „Tickets“)
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit die Tickets Online* zu bestellen.
(*zzgl. VVK-Gebühren)

Das Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor.
Ausnahmen vom Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. D.h., die Kartenbestellung unter Villmar Kult e.V. ist verbindlich!!!

Sicherheit

Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und rund um das Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.

Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist auf dem Festivalgelände generell untersagt. Ausnahme ist der Campingplatz. Hier können eigene Getränke und sonstige Verpflegung mitgebracht werden, nur KEIN GLAS!!! Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände und Campingplatz.
Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor.

Stromerzeuger, Generatoren und pyrotechnische Gegenstände o.ä. sind auf dem Festival- sowie auch auf dem Campinggelände nicht erlaubt.

Auf den Zuwegen und auf dem Campinggelände selbst, sind vom Veranstalter Bodenmarkierungen für Rettungswege angebracht. Die Rettungswege sind unter allen Umständen frei zu halten. Ebenso sind alle Fluchtwege und Notausgänge auf dem gesamten Festivalgelände zu jeder Zeit frei zu halten.

Bei Hardcore- & Punkrockkonzerten kann es im Bereich zwischen Bühne und Technikzelt (FOH) zu dem in der Scene bekannten „Pogo“ (Tanz) kommen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Gesundheitsschäden ab, die durch solche Tanzeinlagen entstehen können und übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Die sogenannte „Wall of Death“ &  „Circle Pit“ sind aufgrund des hohen Verletzungsrisikos verboten, auch hier lehnt der Veranstalter jegliche Verantwortung für Gesundheitsschäden ab.

 

HINWEIS:
Der Veranstalter Villmar Kult e.V. behält sich vor von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen die neonazistischen Organisationen oder der rechten Szene zuzuordnen sind oder in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren.

Eintritt

Das Vorverkaufticket muss am Eingang zur Entwertung vorgezeigt werden und wird dort in ein Eintrittsbändchen eingetauscht.

Tagestickets werden ebenfalls in Form eines Tagesbändchen am Eingang ausgegeben.

Jede Person, die das Festivalgelände verlässt, erhält nur mit dem Eintrittsbändchen wieder freien Zugang zum Festivalgelände.

Zum erneuten Einlass muss das Bändchen vorgezeigt werden.

Personen mit beschädigtem oder losem Einlassbändchen werden nicht eingelassen.

Verlorene Eintrittskarten und Freikarten werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Der Festivalaufenthalt ohne gültige Eintrittskarte kann zur Anzeige gebracht werden.Kinder bis 12 Jahre erhalten freien Eintritt, sofern diese in Begleitung der Eltern (mit gültiger Eintrittskarte) das Festival besuchen.

Auf dem gesamten Festival- und Campinggelände gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

Rückerstattungsanspruch

In keinem Fall besteht Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.

Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Bitte achtet darauf, dass ihr Eintrittskarten nur bei den vom Veranstalter angegebenen Vorverkaufstellen kauft!!!

Parken

Parken auf dem Festivalgelände und dem Campingplatz ist strengstens untersagt.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Die Gebühren entstehen für den Fahrzeughalter, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).

Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.

Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.

Schadensersatz

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(Stand Januar 2018)

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